Anträge auf Beurlaubung eines Kindes müssen über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer an die Schulleitung gestellt werden. Diese Anträge müssen so frühzeitig gestellt werden, dass eine rechtzeitige Entscheidung möglich ist.
Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sind grundsätzlich nicht erlaubt.