Hygienebestimmungen

Am 02.04.2022 endet die Maskenpflicht für die Schulkinder in NRW. Wegen der hohen Inzidenzzahlen in Schloß Holte-Stukenbrock möchten wir Sie bitten, dass Ihre Kinder auch in der letzten Woche vor den Ferien weiterhin die Maske in der Schule tragen. Sicher ist es in unser aller Interesse, gesund in die Osterferien gehen zu können und während dieser Zeit nicht durch Krankheit oder Quarantäne ausgebremst zu werden.

Alle Personen auf dem Schulgelände, auch Kinder, müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Wenn bei Kindern der medizinische Mund-Nasenschutz zu groß ist, können ersatzweise Alltagsmasken genutzt werden.

Die Masken sind durchgängig, also auch während des Unterrichtes und der Betreuung, zu tragen. Ausnahmen gibt es nur wenige, wie z.B. die Essenssituationen. Wir werden versuchen, den Kindern im Rahmen der Vorgaben „Durchatmepausen“ zu ermöglichen.

Bitte geben Sie Ihren Kindern auch einen Mund-Nasen-Schutz zum Wechseln mit.

 

Die Hygienebestimmungen in der Schule gelten weiterhin, u.a.: