Aktuelles zum Coronavirus

Seit dem 19.04.2021 befinden wir uns im Distanzlernen.

Für den konkreten Schulbetrieb (Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort ist entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Das Modell des Wechselunterrichts wird bis auf Weiteres fortgeführt werden.

Die Schulen könne erst wieder öffnen und in den Wechselunterricht gehen, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt. Auch dies wird durch das MAGS innerhalb der nächsten zwei Tage genehmigt. Eine Öffnung erfolgt jedoch immer erst zu einem Montag.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Schulmail vom 23.04.2021 https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021

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