Gemeinsames Lernen

Im Zuge der Inklusionsbestrebungen im Kreis Gütersloh ist die Pollhansschule eine von zwei Schulen des Gemeinsamen Lernens im Grundschulbereich der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Dabei kann die Pollhansschule bereits auf eine lange Erfahrung als eine der ersten Stützpunktschulen des Gemeinsamen Unterrichtes im Kreis Gütersloh zurückblicken.

Im Unterricht des Gemeinsamen Lernens werden Kinder einerseits zielgleich nach den Grund­schul­richtlinien und andererseits zieldifferent nach den jeweiligen Richt­linien ihres festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes (Lernen, Geistige Entwicklung) unterrichtet.

Aufgabe der Lehrer ist es, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung der Eltern und anderer Fachleute die im Lehrplan beschriebenen allgemeinen Ziele und Kompetenzen mit den individuellen Bildungs- und Erziehungszielen der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu verknüpfen. Dabei werden Inhalte und Formen des Gemeinsamen Lernens festgelegt. Die Leistungsbewertung erfolgt in Bezug auf diese indi­viduellen Ziele und wird bei zieldifferenter Förderung in eine Berichtform gekleidet. 

Ebenso werden Kinder der dreijährigen Schuleingangsphase sonderpädagogisch unterstützt, um Lern- und Verhaltensschwierigkeiten bereits präventiv zu begegnen.

Das Gemeinsame Lernen beinhaltet ein Grundrecht, dem wir uns an unserer Schule verpflichtet sehen. In der Regel nehmen wir alle Kinder mit sonder­pädagogischem Unterstützungsbedarf auf. Eine frühzeitige und umfassende Zusammenarbeit aller Beteiligten (Kinder, Eltern, Kollegium, abgebende Institution, Therapeuten) ist notwendig, um eine gute Betreuung und Förderung im Laufe der Grundschulzeit sowie im Übergang zur weiterführende Schule zu gewährleisten.

Um den Eltern, Erziehern und anderen einen Einblick in das Gemeinsame Lernen zu ermöglichen, sind wir zu Hospitationen und Gesprächen bereit.

Während der gesamten Schulzeit an der Pollhansschule wird immer wieder überprüft, ob dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf angemessen ent­sprochen werden und ob die Grundschule einen geeigneten Förderort für dieses Kind bieten kann. 

Grundsätzlich ist es möglich, pro Jahrgang eine Klasse des Gemeinsamen Lernens zu bilden. Darüber hinaus werden die sonderpädagogischen Lehrkräfte auch in anderen Klassen präventiv eingesetzt, um Kinder mit Unterstützungsbedarf zu fördern.

Im Gemeinsamen Lernen wird angestrebt, dass alle Kinder möglichst häufig im Klassenverband gemeinsam vom Grundschullehrer und vom Sonder­pädagogen im Team unterrichtet werden. Um die Umsetzung der Ziele des Gemein­samen Lernens zu gewährleisten, wird versucht, eine möglichst hohe Zahl an doppelt besetzten Stunden zu realisieren. Nur eine weitgehende Doppel­besetzung ermöglicht eine angemessene innere Differenzierung in der heterogenen Lerngruppe. Dies kommt allen Schülerinnen und Schülern der Klasse zu Gute, da die zusätzliche Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler der gesamten Lerngruppe fördern und fordern kann. In der Gestaltung des Unterrichts kommt den handlungsorientierten und kooperativen Unterrichts­formen besondere Bedeutung zu. Insbesondere die Arbeit an Stationen, an Tages- und Wochenplänen und freie Arbeit im Rahmen bestimmter Projektthemen erlauben eine differenzierte Förderung aller Schüler.

Nach dem vierten Schuljahr erfolgt die weitere Förderung der Schüler mit sonderpädago-gischem Unterstützungsbedarf je nach erreichtem Leistungs- und Entwicklungsstand in den Schulformen der Sekundarstufe I oder der jeweiligen Förderschule. Beim Versuch einer Eingliederung in eine Regelschule wird angestrebt, die Schülerin oder den Schüler in einer Übergangsphase weiter zu betreuen.