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Bei einer ansteckenden Krankheit Ihres Kindes sind Sie verpflichtet die Schule zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind erst wieder vollständig gesund sein muss, bevor es die Schule wieder
besuchen darf, damit die Erkrankung von anderen Kindern, Lehrern oder Betreuungspersonen
vermieden werden kann.

Ansteckende Krankheiten

Bei einer ansteckenden Krankheit Ihres Kindes sind Sie verpflichtet die Schule zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind erst wieder vollständig gesund sein muss, bevor es die Schule wieder
besuchen darf, damit die Erkrankung von anderen Kindern, Lehrern oder Betreuungspersonen
vermieden werden kann.

Die Aufsicht auf dem Schulhof beginnt am Morgen um 7.40 Uhr und endet nach der letzten
Unterrichtsstunde eines Kindes.

Kinder, die nicht in der Randstunde oder der OGS betreut werden, werden nicht über den Unterricht hinaus beaufsichtigt und müssen das Schulgelände daher auch nach ihrer letzten Unterrichtstunde verlassen.

Aufsichtszeiten

Die Aufsicht auf dem Schulhof beginnt am Morgen um 7.40 Uhr und endet nach der letzten
Unterrichtsstunde eines Kindes.

Kinder, die nicht in der Randstunde oder der OGS betreut werden, werden nicht über den Unterricht hinaus beaufsichtigt und müssen das Schulgelände daher auch nach ihrer letzten Unterrichtstunde verlassen.